Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen:

Estha Taddigs & Sebastian Taddigs Rumtreiber Hundetraining GbR
Karl-Friedrich-Str. 87
99441 Mellingen
Deutschland
(im Folgenden: Hundeschule)

und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Kunde).


§1 Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie dieEntscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko. Der Unterricht findet am Sitz der Hundeschule statt, sofern nicht ein anderer Ort vereinbart ist. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung organisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.


§2 Vertragsschluss

1. Einzelstunden

In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbartenTermin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durchTerminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar oder per Rechnung zu zahlen. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als dem Sitz der Hundeschule statt, so erstattet der Kunde dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Anfahrtskosten zu einem Kilometersatz von 0,50€ pro Kilometer zwischen dem Sitz der Hundeschule und dem Trainingsort (Hin- und Rückweg). Nach Absprache können sich mehrere Kunden die Kosten für eine Einzelstunde teilen (“geteilte Einzelstunde”).

2. Offene Gruppen

Die Hundeschule bietet zu den angegebenen Zeiten offene Gruppen an. An diesen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule nach Anmeldung für die jeweilige Stunde teilnehmen. Die Kursgebühr ist am Ende jeder Stunde in bar zu zahlen. Bietet die Hundeschule Mehrfach-Karten (z. B. 5er-Karten) an, ist dieVergütung für alle erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten.

3. Geschlossene Kurse

Handelt es sich bei dem Kurs um einen geschlossenen Kurs, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Kunden. Geschlossene Kurse finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von Hund-und-Halter-Teams statt. Um die Verbindlichkeit der Anmeldung durch den Kunden zu gewährleisten, ist der Kunde zur Zahlung der Kursgebühr im Voraus verpflichtet. Die Anzahl der Plätze bei geschlossenen Kursen ist begrenzt. Anmeldungen werden nachDatum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch die Hundeschule zustande. Nach Eingang der Bestätigung nebst Rechnung beim Kunden ist dieser zur Zahlung desVorschusses verpflichtet. Geht der Vorschuss nicht binnen 7 Tagen nach Eingang derBestätigung bei der Hundeschule ein, gilt die Anmeldung des Kunden alszurückgenommen und der Vertrag als aufgehoben. Der Kunde hat dann keinen Anspruchauf Teilnahme am Kurs.

4. Workshops

Teilweise bietet die Hundeschule Seminare oder Workshops zu speziellen Themen an. Ort,Thema und Zeitpunkt solcher Workshops werden in den Räumen der Hundeschuleausgehangen, auf der Webseite der Hundeschule oder persönlich bekannt gegeben. Für die Workshops gelten dieselben Regeln wie für die Teilnahme an den geschlossenen Kursen (§ 2 Absatz 3).


§3 Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Die aktuellen Preise sind den Angaben auf der Webseite der Hundeschule zuentnehmen oder werden auf Anfrage telefonisch oder per Email mitgeteilt.

2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt.,soweit geschuldet, und sonstige Preisbestandteile mit Ausnahme ggf. zu erstattenderReisekosten gemäß § 2 Abs. 1, die dem Kunden vor Vertragsschluss individuell mitgeteilt werden.

3. Die Zahlung der Vergütung und des Vorschusses erfolgt nach Wahl des Kunden durchÜberweisung oder in bar. Die vollständige Vergütung ist am Ende der Stunde oder Veranstaltung fällig; bei Veranstaltungen nach Wahl des Kunden auch zu Beginn zahlbar.Um Zeitverluste durch Zahlungsabwicklungen so gering wie möglich zu gestalten, empfehlen wir, die Vergütung bei Veranstaltungen vorab durch Überweisung zu zahlen – bei Zahlungseingang kürzer als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Vorlage eines Überweisungsträgers zum Nachweis der Zahlung erforderlich.


§4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

1. Weist der Kunde einen adäquaten Ersatzteilnehmer nach oder gibt es einen„Nachrücker“ gemäß Warteliste, der den Kursplatz übernimmt, kann ein Kunde bis zu 48 Stunden vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten und erhält gezahlte Kursgebühren bzw.Vorschüsse zurück erstattet.

2. Liegt kein Fall gemäß Abs. 1 vor, gilt Folgendes:

a. Sagt der Kunde Einzeltrainingster­mine (§ 2 Abs. 1) nicht mindes­tens 72 Stunden vor Trainingstermin ab, sind 50% der Einzeltrainingsstunde durch den Kunden zu zahlen. Sagt der Kunde nicht mindestens 24h vor Trainingstermin ab, sind 80% der Einzeltrainingsstunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei. 

b. Sagt der Kunde einen Termin der offenen Gruppe (§ 2 Abs. 2), für den er angemeldet war, nicht mindes­tens 24 Stunden vor dem Trainingstermin ab, ist die Vergütung für die Stunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.

c. Sagt der Kunde geschlossene Kurse (§ 2 Abs. 3) ab, sind 80% des vollständiges Kurs durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.

d. Workshops (§ 2 Abs. 4): Erfolgt die Abmeldung durch den Kunden sind 80% des Veranstaltungsentgeltes zu bezahlen.

Nimmt der Kunde ohne Abmeldung nicht an der Ver­anstaltung teil, bricht er die Teilnahme an der Veranstaltung ab oder erfolgt die Abmeldung innerhalb von 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, ist die komplette Höhe des vereinbarten Veranstaltungsentgelts zu zahlen. 

3. Stornierungen und ggf. die Benennung von Ersatzteilnehmern sind schriftlich gegenüber der Hundeschule anzuzeigen. Für die Anzahl der Tage vorVeranstaltungsbeginn ist der Zugang der Mitteilung bei der Hundeschule maßgeblich.


§ 5 Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch die Hundeschule

1. Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn sichzu wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben oder ein Trainer ausfällt. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin fürdie Veranstaltung anzubieten.

2. Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage/-umlegung unverzüglich, spätestens aber 2 Tage vor Kursbeginn mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Im Falle des Rücktritts der Hundeschule oder des Kunden gemäß § 5 Abs. 1 oder  2schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.


§ 6 Rückerstattung von Zahlungen

Die Hundeschule wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach §4oder §5 zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurück erstatten. Hat der Kunde dieVergütung in bar gezahlt, erfolgt die Rückerstattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar durch Übergabe in den Räumen der Hundeschule.


§ 7 Haftung

1. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.

2. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

3. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen derHundeschule.

4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nachMaßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.

5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.


§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.

2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten besteht: Parvovirose, Staupe, Leptospirose. (nach StIKo Vet)

3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. DerKunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahmegeschaffen sind.

4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist dieHundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.


§ 9 Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundeschule ausgehändigtenKursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sichalle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nurfür private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung,Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung derHundeschule.


§ 10 Vertragssprache

Vertragssprache und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.


Mellingen, den 08.05.2024

Estha Taddigs & Sebastian Taddigs
Rumtreiber Hundetraining GbR